Vorbemerkung: Der Kultur/Kreativsektor ist von der „Corona-Krise“ besonders betroffen – auch, weil seine Strukturen und Beschäftigungsformen in vielfacher Hinsicht atypisch sind. Als kleines Expertenteam wollen wir den Blick für diese Zusammenhänge schärfen und der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien zuverlässige Daten zur Verfügung stellen – und damit Hinweise für eine realistische und effektivere Gestaltung der „Hilfsprogramme“ bieten.
Die Debatte um das Einkommen eines/einer Schriftstellers/Schriftstellerin gibt es jenseits der aktuell „entbrannten Debatte“ schon länger. Dabei hat sich herausgestellt, dass es „den“ Schriftsteller nicht gibt, was das Einkommen betrifft. Ein „Durchschnittsumsatz“ sagt deshalb wenig aus. Es gilt hier zu differenzieren. Darauf haben Untersuchungen zur wirtschaftlichen Lage der „Berufsgruppe“ hingewiesen (siehe aktuell dazu den soeben erschienenen Landeskulturbericht NRW 2022, S. 181 ff). Die Mehrheit der Schriftsteller/innen wird einschlägig in der Rubrik „Mini-Selbstständige“ mit einem Jahresumsatz von durchschnittlich 5.100 Euro einsortiert. Es ist erstaunlich, dass diese statistisch ausgewiesene Differenzierung zwischen gut verdienenden „Bestseller-Autoren“ und dem Rest der Branche wenig vertraut ist. Deshalb soll anbei eine differenzierte Übersicht dazu einen Beitrag leisten.
Wirtschaftliche Lage der Schriftsteller/innen nach Daten der Finanzämter
In Deutschland arbeiteten nach Angaben des Büros für Kulturwirtschaftsforschung, Köln im Jahr 2020 schätzungsweise rund 25.800 selbständige Schriftsteller/innen. Zusammen erzielten sie einen Umsatz von rund 794,9 Millionen Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen Umsatz je Steuerpflichtiger in Höhe von 30.800 Euro. Die Schätzungen basieren auf Informationen der Finanzämter, die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) in anonymisierter Form aufbereitet und in einer Wirtschaftsstatistik jährlich veröffentlicht werden.
Tab. 1: Umsätze der selbständigen Schriftsteller/innen in Deutschland nach verschiedenen Größenklassen im Jahr 2020
Knapp zwei Drittel (64 Prozent) aller selbständigen Schriftsteller/innen zählen zu den „Mini“-Selbstständigen mit weniger als 22.000 Euro Jahresumsatz (der Durchschnittsumsatz liegt bei rund 5.100 Euro jährlich). Viele von ihnen werden zur Sicherung ihres Lebensunterhalts neben ihrer schriftstellerischen Tätigkeit zusätzliche Quellen erschließen müssen. Rund ein Fünftel (21 Prozent) erzielen als „kleine“ Selbstständige jährliche Durchschnittsumsätze von 32.400 Euro. Das kann ggf. zur Sicherung des Lebensunterhalts reichen. Der Anteil der „mittleren“ und „größeren“ Selbstständigen liegt bei 16 Prozent – sie erzielen Durchschnittsumsätze zwischen 69.300 Euro und 150.000 Euro. Der weitaus größere Teil der Schriftsteller/innen arbeitet als Solo-Selbstständige ohne weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es gibt zusätzlich eine kleinere Gruppe von 250 Schriftsteller/innen (1 Prozent), die jährliche Umsätze von 250.000 Euro und mehr erzielen. Hinzu kommen noch weitere 100 Schriftsteller/innen (0,4 Prozent), die teilweise zu den Umsatzmillionären gezählt werden können.
Für das Expertenteam, Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln
Vorbemerkung: Der Kultur/Kreativsektor ist von der „Corona-Krise“ besonders betroffen – auch, weil seine Strukturen und Beschäftigungsformen in vielfacher Hinsicht atypisch sind. Als kleines Expertenteam wollen wir den Blick für diese Zusammenhänge schärfen und der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien zuverlässige Daten zur Verfügung stellen – und damit Hinweise für eine realistische und effektivere Gestaltung der „Hilfsprogramme“ bieten.
Welche längerfristigen Auswirkungen auf Arbeitsplätze wird Corona im Kulturbereich haben? Der Coronavirus hat den Kultursektor schon jetzt schwer getroffen, insbesondere diejenigen, die direkt mit Publikum zu tun haben. Um die Auswirkungen längerfristig einschätzen zu können, muss man die Struktur des „Arbeitsmarktes Kultur“ in Augenschein nehmen. Er ist fragil, atypisch und flexibel. Es gibt nur relativ wenig Vollzeitbeschäftigte, der weitaus größere Teil sind sogenannte Solo-Selbstständige und atypisch Beschäftigte. Stichworte sind hier Teilzeit und/oder kurzfristige Beschäftigungen, oder „unständig“ Beschäftigte etwa bei Theater und Film oder „feste Freie“ bzw. „freie Freie“ beim Rundfunk. Mini-Jobs spielen auch eine Rolle.
Kurz, der Kultursektor gehört zu den Top 10 Branchen der Volkswirtschaft, bei denen der Anteil befristeter Beschäftigungen extrem hoch ist. Im Rundfunksektor liegt er bei 98,7% der jährlich begonnenen Beschäftigungsverhältnisse, im Filmsektor bei 96,7% und im Musik-/Darstellende Kunstsektor immer noch bei 84,3%. Diese Zahlen nennt die Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2017.
Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieser Trend hin zu gut bezahlten Vollzeitjobs dreht. Die „Vollzeit“ ist aber eine Voraussetzung, um mit Kurzarbeitergeld einigermaßen gut durch eine solche Krise zu kommen. Längerfristig ist eher zu befürchten, dass sich im kulturellen Arbeitsmarkt die atypischen und flexiblen Beschäftigungsverhältnisse weiter ausbreiten werden.
In der aktuellen Krise ist auch immer wieder von der wachsenden Bedeutung digitaler Angebote die Rede. Ob das Publikum in der „Zeit danach“ wieder zu seinen alten „analogen“ Gewohnheiten zurückkehren wird, ist nicht eindeutig zu beantworten. Es ist durchaus möglich, dass die steigenden Angebote von Streamingdiensten namhafter Kulturanbieter wie z.B. Berliner Philharmoniker, Bayerische Staatsoper oder auch Prime Video, DisneyPlus und vieler anderer nachhaltiger als bisher genutzt werden. Sie könnten zu ernsthaften Konkurrenten des „analogen“ Angebotes werden und zahlreiche Künstler/innen und Anbieter vom Markt drängen. Live-Angebote – Konzerte, Theater, Lesungen – könnten zunehmend zu einem Exklusivangebot für ein zahlungskräftiges Publikum werden.
Das Bundesfinanzministerium hat die Neustart-Hilfe für Solo-Selbständige als kraftvolle Unterstützung angekündigt.Die von Ihnen prognostizierten Zahlen sind dagegen ernüchternd. Woran liegt das? Das Bundesfinanzministerium orientiert sich an traditionellen und vor allem industriellen Wirtschaftsstrukturen. Dort sind Freiberufler, Soloselbständige und Kleinstunternehmer im Gegensatz zum Kultursektor deutlich in der Minderheit. Der Streit um einen Unternehmerlohn versus Betriebskostenerstattung hat dies eindrücklich gezeigt. Freiberufler und Kleinstunternehmer haben in der Regel nur geringe Betriebskosten, der sogenannte Unternehmerlohn dient überwiegend dem Lebensunterhalt. Das Ministerium hat derlei fast neun Monate lang nur unter „unternehmerisches Risiko“ subsummiert. In der Neustarthilfe nimmt es zum ersten Mal die Problematik auf. Allerdings: vorausgesetzt, die Betroffenen sind überhaupt anspruchsberechtigt, können sie maximal 25 % des im Jahre 2019 erwirtschafteten Umsatzes bekommen, jedoch nicht mehr als allenfalls rund 700 Euro im Monat. Bei nüchterner Betrachtung ist das zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. (siehe auch: https://kulturwirtschaft.de/und-immer-noch-die-solo-selbstaendigen-nr-04/)
Soll heißen? Das zugrunde liegende Wirtschafts- oder besser Berechnungsmodell wird den wirtschaftlichen und unternehmerischen Leistungen von Künstlern nicht gerecht. Selbständige Künstler und Kreative haben ein besonderes Tätigkeitsprofil: sie arbeiten in Mehrfachtätigkeiten (hybride Tätigkeiten), z. B. als Produzenten eigener Werke, als Dienstleister für andere Verwerter im Haupterwerb oder Nebenerwerb, und – falls dies zur Existenzsicherung nicht reicht – im Broterwerb in einem anderen oder auch nichtkulturellen Bereich. Dieses Patchwork passt nicht in die üblichen bürokratischen Raster wie man sie etwa in den Antragsformularen findet.
Was sollte stattdessen getan werden? Haben Sie einen anderen Vorschlag? Die wirtschaftliche Leistung von Künstlern/innen muss in ihrer Komplexität und ihrer Mehrfachtätigkeit erfasst werden. Hier bietet sich etwa eine Orientierung an der Einkommenssteuererklärung an, die ja jedes Jahr dem Finanzamt vorgelegt wird. Das entscheidende Kriterium dabei ist, ob besteuerbare Dienstleistungen erbracht wurden. Unser Büro arbeitet derzeit an einer Modellberechnung. Dabei geht es grundsätzlich um die Gleichbehandlung aller Branchen der Volkswirtschaft und aller Freiberufler, Soloselbständigen, Kleinst- und Kleinunternehmen ebenso wie der mittelständischen- und Großunternehmen. Unabhängig davon geht es um eine längerfristige Strategie. Die bisher vorgesehenen Entschädigungen für den Umsatzeinbruch im Jahr 2020 sind zu kurzfristig gedacht.
Dabei sind aus unserer Sicht besonders zwei Aspekte zu berücksichtigen. Zum einen sollten die Einkommen aus 2019, dem Jahr vor der Krise, als Orientierung dienen. Zum zweiten sollte ein verlässlicher Ansprechpartner auf Seiten der staatlichen Bürokratie benannt werden. Aus unserer Sicht ist dies das Finanzamt. Es verfügt über entsprechende Informationen zu den besteuerbaren Aktivitäten eines jeden und muss ohnehin die Berechtigung der gezahlten Hilfen am Ende überprüfen.
Noch einmal zurück. Wenn wir Ihre Arbeiten richtig verstanden haben, ist der Anteil der Kultur- und Kreativwirtschaft an den Konjunkturprogrammen vergleichsweise gering. Woran liegt das? Der Kultursektor gilt gemeinhin als eine nicht produktive, sondern eher konsumorientierte Branche. Er wird daher nicht den Schlüsselbranchen unserer Volkswirtschaft zugerechnet, wie z. B. die Automobilindustrie oder der Maschinenbau, die als systemrelevant für die gesamte Volkswirtschaft wahrgenommen werden. Nur ein Beispiel: Die Wirtschaftsweisen verweisen darauf, dass der wesentliche Teil unserer Wertschöpfung durch die Industrieproduktion erbracht wird. Die derzeit besonders betroffenen Branchen, wie z. B. Gastronomie und Hotelgewerbe, Kultursektor und Veranstaltungsgewerbe erbringen nach ihrem Urteil zusammen nur einen Wertschöpfungsanteil von wenigen Prozenten. Diese Einschätzung beeinflusst vermutlich die Bundesregierung bei der Bewertung der Gesamtlage. (siehe Redaktionsnetzwerk „Wirtschaftsweise: Kaum bleibende Wirtschaftsschäden durch Teil-Lockdown“ vom 28.11.2020)
Letzte Frage: Wie ist in diesem Zusammenhang die Ankündigung von Olaf Scholz von Kosten-Übernahmen für das zweite Halbjahr 2021 zu bewerten? Diese Strategie erscheint uns sehr heikel. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Verbindlichkeit solcher Ankündigungen als flexibel eingestuft werden kann. Aus unserer Sicht wäre vor allem angezeigt, sich mit gerechten und transparenten Entscheidungskriterien zu befassen, wie wir sie oben andiskutiert haben. Sinnvoll wäre auch, sich mehr über andere staatliche Strategien zu informieren, die eine Aufrechterhaltung des vollen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens ermöglichen.
Für das Expertenteam, Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln
Veröffentlicht unterBranchen, Bundesebene, Uncategorized|Kommentare deaktiviert für Immer ans Finanzamt denken. Die Steuererklärung fügt atypische Beschäftigung zusammen, Nr. 06
Anfang November wurde der zweite „leichte“ Lockdown verhängt. Er soll jetzt mindestens bis zum 10. Januar 2021 dauern. Der Kultur-/Kreativsektor, die Gastronomiebranche oder der Einzelhandel sind davon besonders betroffen. Hier werden wieder Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren. Damit dürfte die schon durch den ersten Lockdown gestiegene Arbeitslosigkeit weiter zunehmen.
Unsere Abbildung 1 weist aus, dass im November 2020 rund 83.600 abhängig Beschäftigte in ausgewählten Kultur-/Kreativberufen arbeitslos gemeldet waren. Real dürfte ihre Zahl weitaus höher sein: bisher kann lediglich eine Auswahlgruppe beispielhaft untersucht werden. Wir wissen auch noch nicht, welche Auswirkungen sich bei den Minijobs zeigen werden. Immerhin gab es im März 2020 allein in den ausgewählten Kultur-/Kreativberufen knapp 108.000 Minijobs. Wie viele von diesen werden in der Corona-Krise verschwinden?
Abb. 1: Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen in ausgewählten Kultur-/Kreativberufen des Kultur-/Kreativsektor von März 2020 bis November 2020
Die Übersicht zeigt auch, dass die Zahl an Arbeitslosen in der Auswahlgruppe seit dem Höhepunkt im Augst mit rund 91.400 Menschen geschrumpft ist. Die wirtschaftliche Situation der Betriebe scheint sich nach dem ersten Lockdown verbessert zu haben, so dass im Monatsschnitt rund 2.500 Arbeitslose wieder eine Arbeit gefunden haben dürften. Wir hatten im Monat Juli vermutet, dass sich die wirtschaftliche Situation für die Betriebe nicht erheblich verbessern und der Negativtrend sich fortsetzen wird. So erwarteten wir eine Zahl von 100.000 Arbeitslosen wenn bis zum Jahresende monatlich rund 2.000 weitere Stellen wegfallen würden (siehe Info Nr. 03). Diese Einschätzung hat sich erfreulicherweise nicht bewahrheitet: die Arbeitslosenzahlen sind gesunken. Ob dies mit den entspannteren Sommermonaten zusammenhängt oder andere Gründe hat, kann hier und jetzt noch nicht beurteilt werden.
Um die absoluten Zahlen richtig einordnen zu können, wird die Arbeitslosenentwicklung unserer Auswahlgruppe im Monatsvergleich zum Vorjahr dargestellt.
Abb. 2:Anstieg der Zahl der Arbeitslosen in ausgewählten Kultur-/Kreativberufen in Deutschland im November 2020 gegenüber November 2019 in Prozent
Im Vergleich der Monate November 2019 und 2020 wird ein überdurchschnittlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahresvergleich sichtbar. Im Durchschnitt hat die Zahl der Arbeitslosen in den hier aufgeführten Kultur-/Kreativberufen um 41,5% zugenommen. Vom Produktdesign mit 29,5%, bis hin zu 51,1% bei den darstellenden Künsten (Musik, Schauspiel, Film, etc.) stieg die Arbeitslosigkeit bei den ausgewählten Berufen, überraschenderweise ist selbst die Softwareentwicklung mit 45,6% von der starken negativen Dynamik betroffen.
In der Gesamtwirtschaft ist die Zahl der Arbeitslosen im angesprochenen Zeitraum von 2,18 Millionen auf 2,7 Millionen dagegen nur um 23,8% gestiegen. Kurz: die Arbeitslosigkeit der hier dargestellten Kultur-/Kreativberufe liegt mehr als deutlich über der der Gesamtwirtschaft.
In anderen Branchen wie der Gastronomie ist die Lage nicht viel besser. Hier wurden im November 2020 rund 68.500 Arbeitslose gezählt. Berücksichtigt man dazu Hotels und Tourismus, steigt die Arbeitslosenzahl auf über 115.000. Das ist ein Zuwachs von über 35% gegenüber November 2019.
Dabei spiegeln diese Zahlen noch nicht den zweiten Lockdown wider, der die Lage im Kultur-/Kreativsektor, in der Gastronomie und anderen Branchen des Dienstleistungssektors erheblich beeinflussen wird. Bis Ende Januar oder gar Ende Februar werden wir auf amtliche Statistiken warten müssen, die weitere Verwerfungen am Arbeitsmarkt abbilden.
Schon jetzt steht allerdings mit Blick auf die neuen Novemberzahlen zur Kurzarbeit fest, dass die wirtschaftliche Lage der Betriebe schwieriger werden wird. Dazu demnächst mehr.
Für das Expertenteam, Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln
Aus Pressemitteilung des Bundesfinanzministerium (BMF) vom 13.11.2020 „Mehr Hilfe für Solo-Selbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche“. „Neustarthilfe – Besondere Unterstützung für Soloselbständige Die Überbrückungshilfe III wird erhebliche Verbesserungen für Soloselbständige bringen. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können. Dazu wird die bisherige Erstattung von Fixkosten ergänzt um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe). Damit können Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u.ä. anzurechnen.“ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche.html
Wir haben nun berechnet, welche Entschädigungssummen aus der „Neustarthilfe“ von einmaligen höchstens 5.000 Euro für die Solo-Selbständigen in ausgewählten Branchen der Kultur- und Veranstaltungshilfe zu erwarten wären.
In Deutschland waren im Jahr 2019 schätzungsweise knapp 123.000 Künstler/innen und Autoren als Solo-Selbständige und Selbständige tätig. Im Durchschnitt erwirtschafteten die Künstler/innen und Autoren im Jahr 2019 einen Jahresumsatz von rund 37.000 Euro. Legt man den Referenzwert von 20.000 Euro Jahresumsatz zugrunde, den das BMF in der PM vom 13.11.2020 in einer Beispieltabelle angegeben hat, dann müsste ein Großteil der Künstler/innen und Autoren von der Neustarthilfe eine substanzielle Unterstützung erhalten können.
Die folgende Modellrechnung für die Gruppe der Künstler/innen und Autoren zeigt hingegen, dass die Neustarthilfe wahrscheinlich nur für einen ganz kleinen Kreis der Künstler/innen und Autoren eine Hilfe sein kann.
Für die meisten Künstler/innen und Autoren wird die Neustarthilfe möglicherweise nicht viel einbringen – das gilt wahrscheinlich sowohl für die ganz „kleinen“ wie für die „großen“ Selbständigen.
Abb. 1: Modellrechnung der Neustarthilfe für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 für die Gruppe der Künstler/innen und Autoren
In der Gruppe der rund 63.200 Solo-Selbständigen mit einem Umsatz von unter 17.500 Euro pro Jahr liegt der Durchschnittsumsatz bei 5.630 Euro. Viele Künstler/innen und Autoren ergänzen in der Realität diesen Durchschnittsumsatz durch andere Einkünfte. Oftmals sind diese ergänzenden Einkünfte höher als die aus selbständiger Tätigkeit erzielten Einkünfte. Sobald jedoch die selbständigen Einkünfte nicht 51% an allen Einkünften erreichen, fallen die Künstler/innen und Autoren durch den Rost. Schätzungsweise die Hälfte bis Zweidrittel der rund 63.200 „kleinen“ Solo-Selbständigen wird aus diesem Grund vermutlich keine Neustarthilfe beantragen können.
Für die mittlere Gruppe der rund 33.300 Solo-Selbständigen mit Jahresumsätzen von 17.500 bis 50.000 Euro wird im Jahr 2019 durchschnittlich ein geschätzter Jahresumsatz von 30.549 Euro angenommen. Sofern sie die 51%-Regel der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erfüllen und einen mindesten 50%igen Umsatzeinbruch haben, können sie für bisher sieben geplante Monate von Dezember 2020 bis Juni 2021 durchschnittlich einen monatlichen Entschädigungsbetrag von 636 Euro erhalten, maximal allerdings nur bis 714 Euro pro Monat. Ob ein Großteil der 33.300 Künstler/innen und Autoren ihr Geschäftsmodell mit Hilfe dieser Unterstützung bis zur Jahresmitte retten kann?
Für die Gruppe der rund 13.900 Solo-Selbständigen ab 50.000 Euro Jahresumsatz und der „großen“, rund 12.300 Solo-Selbständigen ab 100.000 Jahresumsatz wird die Neustarthilfe nicht mehr sein können, als ein Tropfen auf einem heißen Stein. Denn sie erhalten unabhängig von der Größe ihres Jahresumsatzes immer nur die maximalen 5.000 Euro insgesamt für sieben Monate oder umgerechnet 714 Euro im Monat. Auch hier bleibt die Frage, wie lange sie einen mindestens 50%igen Umsatzeinbruch durchhalten können. Wie viele von ihnen werden wohl in die Insolvenz gehen müssen?
Diese Modellrechnung ist in ähnlicher Form auch auf andere gefährdete Branchen übertragbar, wie zum Beispiel auf die Gruppe der medizinischen Zusatzberufe, etwa die Physiotherapie, Krankengymnastik, Masseure, Hebammen, Heilpraktiker, Psychotherapie, Kinderpsychotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie (Logopädie), medizinische Fußpflege (Podologie) u.ä. In dieser Gruppe arbeiteten 2019 schätzungsweise rund 125.000 als Selbständige, darunter rund 57.000 Selbständige mit weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz. Wie viele von ihnen werden die nächste Zeit überstehen?
In der Gastronomie arbeiteten im Jahr 2019 schätzungsweise rund 240.000 Selbständige und Unternehmen, darunter immerhin 40.000 mit einem Jahresumsatz von 17.500 Euro und weniger.
Die Zahlen weisen einmal mehr auf die atypischen Rahmenbedingungen in der Kultur/Kreativwirtschaft hin, die so oder ähnlich für viele andere Branchen des Dienstleistungssektors gelten. Es wird immer mehr deutlich, dass dies bei allen unterstützenden Maßnahmen berücksichtigt werden muss, damit eine Gleichbehandlung aller Branchen durch die Politik gewährleistet werden kann.
Für das Expertenteam, Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln
Und ein P.S.: Helge Schneider versandte am 29.10.2020 über twitter.com einen sehr realistischen Brandbrief an Olaf Scholz. Zur Erinnerung sei er hier noch einmal wiedergegeben: https://twitter.com/helgenews/status/1321775746810056709
Veröffentlicht unterUncategorized|Kommentare deaktiviert für Und immer noch die Solo-Selbständigen, Nr. 04
Abb. 3.1: Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Kultur-/Kreativsektor in Deutschland, Januar bis Juni 2020
Seit dem Monat März steigt die Arbeitslosenzahl kontinuierlich – von 63.700 über 83.097 im Mai auf 85.661 im Juni. Wenn sich die wirtschaftliche Situation für die Betriebe nicht erheblich verbessert, wird sich der Trend fortsetzen. Um die (symbolische) Zahl von 100.000 Arbeitslosen zu erreichen, müssten nur noch bis zum Jahresende monatlich rund 2.000 weitere Stellen wegfallen. Ein durchaus realistisches Modell…
Um die Zahlen einordnen zu können, sei zum Vergleich der entsprechende Arbeitslosenbestand (Juni 2020) in anderen Branchen dokumentiert: bei den Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen (Berufsgruppe 25) lag er bei 88.500, in der Gastronomie (Berufsgruppe 633) bei 75.000, im Bereich „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ (Berufsgruppe 831) bei 73.900. bei den medizinischen Gesundheitsberufen (Berufsgruppe 81) bei 55.117.
Wesentlich schwerer trifft es Menschen in sogenannter geringfügiger Beschäftigung (oder kurz Minijob). Sie werden möglicherweise noch geräuschloser vom Arbeitsmarkt verschwinden. Allein im Werbemarkt gibt es knapp 100.000 Minijobber, im Pressemarkt noch einmal rund 78.000 (Angaben BMWI (2019). Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2019, Berlin), die wegrutschen könnten.
Aufs Ganze gesehen liegt die Arbeitslosenquote im Kultur-Kreativsektor schon jetzt überwiegend höher als in der Wirtschaft insgesamt.
Abb. 3.2: Arbeitslosenquote im Kultur-/Kreativsektor in Deutschland, Juni 2020 – Auswahlberufe
Die bisher aufgeführten Zahlen weisen einmal mehr auf die atypischen Rahmenbedingungen in der Kultur/Kreativwirtschaft hin. In der nächsten Ausgabe werfen wir einen Blick auf die Einkommenslage der Künstler/innen und Kreativen.
Für das Expertenteam, Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln
Zunächst ein Hinweis: Akteure im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft werden in der Öffentlichkeit gerne als Zuschuss- oder Subventionsempfänger wahrgenommen. Ein weitverbreiteter Irrtum. Tatsächlich geht es hier um hardcore business.
Von der „Corona-Krise“ besonders betroffen sind Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen. Nach der europäischen Definition der KMU (Kleine und mittelständische Unternehmen) können Freiberufler und Solo-Selbständige ohne Mitarbeiter, Kleinstunternehmer mit bis zu neun Beschäftigten und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten zur kleinen Kultur- und Kreativwirtschaft gezählt werden.
Eckdaten zur kleinen Kultur- und Kreativwirtschaft
Umsatz
2018/2019*
Mrd. €
Anteil
Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt**
168,3
100%
__darunter kleine Kultur- und Kreativwirtschaft*
81,4
48%
____darunter Solo-Selbständige*
19,4
12%
____darunter Kleinstunternehmen*
27,7
16%
Hinweis: *Schätzung 2019 basiert auf Ergebnissen 2018. Solo-Selbständige/Freiberufler ohne Mitarbeiter, Kleinstunternehmen mit 1 bis zu 9 Mitarbeiter. **BMWI (2019). Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2019. Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Schätzung Michael Söndermann/Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln, Juli 2020
Im Jahr 2019 setzte die kleine Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland geschätzt rund 81,4 Milliarden Euro um. Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) entspricht das fast der Hälfte (48%) des Umsatzes der Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt. Der lag nach Angaben des Ministeriums ein Jahr zuvor bei rund 168,3 Milliarden Euro. Die Solo-Selbständigen haben rund 19,4 Milliarden Euro, die Kleinstunternehmen rund 27,7 Milliarden Euro schätzungsweise im Jahr 2019 erwirtschaftet.
Aus diesen Angaben folgt: pro Monat erreichten die Solo-Selbständigen insgesamt einen Umsatz von durchschnittlich 1,6 Milliarden Euro*. Ihre Betriebskosten lagen dabei nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt bei rund 5% dieser Summe. Bei Kleinstunternehmen lag der monatliche Umsatz bei rund 2,3 Milliarden Euro. Darin enthalten sind wiederum Betriebskosten von rund 5%. Hinzu kommen Personalkosten von rund 17%.
Abb.: Das Existenz- u. Geschäftsmodell der kleinen Kultur-und Kreativwirtschaft in Milliarden €
Vor dem Hintergrund dieser „Unternehmensstrukturen“ konzentrieren sich die „Rettungsprogramme“ des BMWI – wider besseren Wissens? – auf die sog. „laufenden Betriebskosten“. Dazu gehören gewerbliche Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingaufwendungen. Derlei wird für drei Monate erstattet. Personalkosten werden nicht berücksichtigt. Ein Ausgleich für das eingebrochene „Unternehmergehalt“ ist ebenfalls nicht vorgesehen. Dieser „Kostenfaktor“ wird stattdessen unter „privater Lebenshaltung“ einsortiert und entsprechend konsequent einer sog. „Grundsicherung“ zugeordnet. O-Ton BMWI: „Damit auch insofern die Existenz von kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbständigen nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht.“ (Quelle: BMWI, Kurzfakten zum Corona-Soforthilfe-Programm des Bundes, Stand: 30. März 2020, abgerufen 6. Juni 2020). Angesichts der vom BMWI selbst analysierten Unternehmens- und der damit verbundenen Kostenstrukturen geben diese Hinweise eine Reihe von Rätseln auf. So stellt das Sozialgesetzbuch etwa auf private „Lebensgemeinschaften“ ab und konstruiert daraus gegenseitige Verpflichtungen in Fragen des Lebensunterhalts. Die Folgen der „Corona-Krise“ lassen sich aber kaum in diese Schablone pressen. Es geht um einen Business-Lockdown oder anders ausgedrückt, um das (vorübergehende, staatlich verordnete) Ende von geschäftlichen Aktivitäten. Davon sind natürlich private Lebensgemeinschaften betroffen, vor allem aber geschäftliche und berufliche Perspektiven. Sinnvoll wäre deshalb eine Prüfung, ob die bestehenden „Vorschriften“ der aktuellen Situation tatsächlich angemessen sind und ob hier nicht andere Regelungen notwendig sind. Der Rückzug auf bestehende Hartz-IV Regelungen ist bequem, alles andere wäre eine politische Herausforderung, der man sich stellen müsste. Doch absehbar will das niemand. Nicht nur deshalb empfehlen kundige (Steuer-)Berater, denen solche von BMWI und anderen empfohlene Existenzmodelle vertraut sind, den Betroffenen dringend, die sog. Grundsicherung zu meiden.
Zurück zu den Zahlen. Seit Mitte März 2020 hat die „Corona-Krise“ in vielen Branchen der Volkswirtschaft zu einem dramatischen wirtschaftlichen Einbruch geführt. Die amtliche Statistik gibt hier bislang nur wenige Hinweise, weil sie ihre Daten erst zeitverzögert vorlegt. Unabhängig davon können wir einige Thesen formulieren. Die Folgen der „Corona-Krise“ dürften vor allem die Solo-Selbständigen treffen, egal ob ihr Jahresumsatz diesseits oder jenseits der einkommenspolitischen Grenze von 17.500 Euro liegt. Das betrifft freilich nicht nur die „kleine Kultur- und Kreativwirtschaft“, sondern auch andere Branchen. In der Volkswirtschaft insgesamt werden rund 50% aller Unternehmer*innen als Solo-Selbständige, 40% als Kleinstunternehmer*innen und 9% als Kleinunternehmer*innen einsortiert. Dieser als atypisch definierter Sektor der „kleinen Volkswirtschaft“ umfasst mittlerweile über 13,5 Millionen Menschen (1,7 Mio. Solo-Selbständige, 1,4 Mio. Kleinstunternehmer mit 4,1 Mio. Beschäftigten und 290.000 Kleinunternehmen mit 6 Mio. Beschäftigten), deren Einkommen im Zuge der „Corona-Krise“ auf dem „Prüfstand“ steht.
Nachbemerkung: Pandemie und statistische Ergebnisse Die Corona-Krise fordert aktuell die gesamte Gesellschaft. Um die Auswirkungen realistisch bewerten zu können, benötigt die Öffentlichkeit, insbesondere die Politik und die Medien, auch unter diesen schwierigen Umständen verlässliche Daten. Unsere Angaben basieren auf den aktuell vorhandenen amtlichen Datenbeständen.
Für das Expertenteam, Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln
Veröffentlicht unterUncategorized|Kommentare deaktiviert für Wirtschaftlich relevanter Akteur oder Sozialfall: Die Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmen, Nr. 02
“Denn sie wissen nicht, wie viele Künstler/innen es gibt”
1. Um die Folgen der „Corona-Krise“ abzufedern haben Bund und Länder umfangreiche „Hilfsprogramme“ aufgelegt. Nicht nur die Bundesregierung erklärt, jetzt „alles nur Mögliche (zu unternehmen), um Kultur- und Medienschaffende zu unterstützen und die Zukunft der Kultureinrichtungen zu sichern.“ Die Aufwendungen seien zudem „wichtige Investitionen in den Erhalt unserer kulturellen Infrastruktur und des kulturellen Lebens in Deutschland. Was davon einmal verloren geht, lässt sich so schnell nicht wiederaufbauen.“ Die „Hilfsprogramme“ richten sich – so die Bundesregierung – u.a. an Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft, bieten eine „flexiblere“ Gestaltung des Kurzarbeitergeldes und einen „vereinfachter Zugang zur Grundsicherung“ an und wollen über „Liquiditätshilfen“ dazu beitragen, die Auswirkungen der Krise abzufedern.
Ähnliche Erklärungen haben auch Landesregierungen abgegeben. So hat etwa die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen jüngst ein „Stärkungspaket Kunst und Kultur“ angekündigt, das aus ihrer Sicht „die Mittel des Bundes für Künstler und Kultureinrichtungen passgenau verstärkt und ergänzt“. Ebenso will das Land die „Überbrückungshilfen des Bundes“ für Soloselbständige und Freiberufler mit eigenen Mitteln erhöhen. (Pressemeldung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens vom 24.6.2020)
Die vorliegenden Programme sind inzwischen vielfach kritisiert worden. Die als „Soforthilfen“ gedachten „unkomplizierten“ Maßnahmen seien nicht nur mit bürokratischen Hindernissen verbunden, sondern auch an wenig realistische Voraussetzungen geknüpft worden. So seien etwa die anfangs von den meisten Kulturministerien genannten Kriterien (https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm, professionelle künstlerische Tätigkeit), wie die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) oder in einem Berufsverband, kaum geeignet, die professionell künstlerisch Tätigen tatsächlich zu erfassen. In der KSK sind lediglich rund 5 Prozent aller künstlerisch, kulturell oder kreativ Tätigen erfasst und auch die Berufsverbände können nur einen sehr begrenzten Anteil zur Mitgliedschaft bewegen. So hat das UNESCO Institut für Statistik (UIS) in seiner „Cultural Employment Statistics 2016“ eine Gesamtzahl von rund 4,1 Millionen Erwerbstätigen ermittelt, die in allen bereichs-, branchen- bzw. spartenspezifischen Feldern des Kultur-/Kreativsektors in Deutschland tätig sind – sowohl als Selbständige bzw. freiberuflich Tätige als auch als abhängig Beschäftigte. Damit wäre der überwiegende Anteil der professionellen Künstler/innen und Kreativen von der Soforthilfe ausgeschlossen.
Auch wenn mittlerweile versucht worden ist, einige der Kritikpunkte aufzunehmen und die Kriterien der Programme zu korrigieren, bleiben doch eine Reihe von grundsätzlichen Fragen. Offensichtlich sind in der aktuellen Debatte die schon seit längerem vorliegenden Analysen über Umfang, Struktur und die – auch wirtschaftliche – Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft aus welchen Gründen auch immer nicht berücksichtigt worden.
Zur Erinnerung: Unter Kultur- und Kreativwirtschaft werden diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen erfasst, welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Dabei kann sich die Bruttowertschöpfung (BWS) der Kultur- und Kreativwirtschaft aus Sicht der der Bundesregierung mit klassischen Wirtschaftsbranchen wie der Chemischen Industrie oder der Finanzbranche messen. 2019 wurde ihr Umsatz mit rund 100 Milliarden Euro angegeben (BMWi (2019). Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2019, Berlin). Ein weiterer Aspekt sind die sog. „weichen Standortfaktoren“, auf die hier jedoch nicht weiter eingegangen werden soll.
Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass der Anteil der Kultur- und Kreativwirtschaft an den in den „Konjunkturhilfsprogrammen“ vorgesehenen Mitteln bei knapp einem Prozent liegt und so „ziemlich kleinlich aussieht“, wie u.a. der Konzertveranstalter Peter Schwenkow anmerkte (FAZ 20.06.2020 S. 24: „Berufsverbot als Lagerfeuer“).
2. Deshalb ist eine erneute Darstellung der (oder eine Erinnerung an die) vorliegenden Ergebnisse der offiziellen Erhebungen wichtig, um ein umfassendes Bild der Kultur- und Kreativwirtschaft und der mit ihr verbundenen Berufsgruppen zu skizzieren und damit die tatsächlichen Voraussetzungen für den notwendigen Umfang der politischen Maßnahmen zu benennen. Ausgangspunkt unserer Überlegungen sind hier die amtlichen Daten der Finanzämter, deren Vollständigkeit und Zuverlässigkeit kaum angezweifelt werden dürfte. Hier sind alle Künstler/innen erfasst, die über ihre Einkommensteuererklärung ihre freiberuflichen Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit angeben. Wenn in diesem Zusammenhang ein „Verdacht auf Liebhaberei“ besteht, akzeptiert das Finanzamt die entsprechenden Angaben ohnehin nicht.
Mit der Steuererklärung liegt also eine realistische Auskunft über die tatsächliche professionelle künstlerische Tätigkeit von Künstler/innen vor. Die entsprechende Einkommensteuerstatistik erfasst alle Einkommensteuerpflichtigen. Sie ermöglicht eine empirisch stabile Erfassung dieser Gruppe.
Es gibt aber noch weitere statistische Quellen zur Zahl der Künstler/innen, die hier kurz vorgestellt werden: Der Begriff „professionelle“ Künstler/innen wird nach unterschiedlichen amtlichen statistischen Quellen geprüft:
Künstlersozialkasse (KSK) – halbamtliche Statistik. Erfasst werden alle Selbständigen, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben und, sofern sie die KSVG-Kriterien erfüllen, als Mitglied in die KSK aufgenommen werden.
Einkommensteuerstatistik (EST) – amtliche Statistik. Erfasst werden alle steuerpflichtigen Personen, die entweder als alleinstehende Person, oder als Ehepaar bzw. Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen veranlagt werden und die Einnahmen aus steuerrechtlich definierten Einkunftsarten haben.
Umsatzsteuerstatistik Veranlagungen (UST) – amtliche Statistik. Erfasst werden alle Selbständigen und Unternehmen, die für das Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet waren, Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Dazu zählen auch Unternehmen mit nur geringen Umsätzen, mit einem Umsatz von null oder mit einem negativen Umsatz.
Tab.: Eckdaten zum Umfang der beim Finanzamt registrierten Künstler/innen und Kreativen in Deutschland 2019*
Anzahl
Berufsgruppe
Jahr
Quelle
188.300
I. Künstlerberufe nach den 4 KSK-Berufsgruppen Wort, Musik, Bildende und darstellende Künste
2019
Künstlersozialkasse (KSK)
257.000
II. Künstlerberufe nach den 4 KSK-Berufsgruppen
2019*
Finanzamt-Einkommensteuer-statistik (EST)
98.800
III. weitere Kulturberufe wie Filmemacher, Fotografen, Übersetzer und Designer
2019*
Finanzamt-Einkommensteuer-statistik (EST)
355.800
II.+III. Summe der EST-Künstler- und Kulturberufe
2019*
Finanzamt-Einkommensteuer-statistik (EST)
Zur Information:
605.000
IV. Alle Selbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft
2019*
Finanzamt-Umsatzsteuer-statistik (UST)
Hinweis: (*) Schätzung basierend auf Ist-Zahlen von 2015. Quelle: Künstlersozialkasse, Finanzamt/ Destatis; eigene Zusammenstellung und Berechnung Michael Söndermann/Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln, 2020
Zu I.) Anzahl professionelle Künstler/innen nach Definition KSK: 188.300 (Stand: 1.1.2019) Zum Verständnis: Hier handelt es sich um eine Teilmenge aller Künstler/innen, nämlich nur um die, die sich bei der KSK angemeldet haben und als Künstler/in anerkannt wurden Zu II.) Anzahl professionelle Künstler/innen nach Definition EST: 250.500 (Stand: Jahr 2015) Anzahl professionelle Künstler/innen geschätzt nach EST: 257.000 (Schätzung: Jahr 2019) einbezogene Berufsgruppen: Bildende Künstler/in, Musiker/in, Bühnen-/Rundfunkkünstler/in und Schriftsteller/Journalisten/in Zum Verständnis: Hier handelt es sich um alle Einkommensteuerpflichtige, die beim Finanzamt angegeben haben, dass sie aus künstlerischer/schriftstellerischer Tätigkeit freiberufliche Einkünfte im Jahr 2015 erzielt haben. Zu III.) Erweiterte Einbeziehung von Kulturberufegruppen: Ergänzend werden in der Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2015 auch die Filmemacher/ Kameraleute (2.600), die Fotografen (19.000), die Übersetzer/Dolmetscher (31.800) und die Designer (Textil, Mode, Möbel: 42.700) erfasst. Das sind für das Jahr 2015 rund 346.600 Künstler/innen, Kulturberufe und Kreative, die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nach Angaben des Finanzamts erzielt haben. Bei einem Zuwachs von 2,7 Prozent (KSK-Zuwachs) kann für das Jahr 2019 nach EST eine Anzahl von rund 355.800 Künstler/innen/Kreativen angenommen werden. Zu IV.) Angaben nach UST: Es fehlen noch weitere Berufsgruppen, die ebenfalls zur Kultur- und Kreativwirtschaft gehören, wie die freiberuflichen Architekten, Werbeleute, Games-/Softwareentwickler, Lehrer für musische Fächer oder andere Selbständige wie Musik-/Buch-Kunsthändler, Filmproduzenten, Kunst- und Kulturhandwerker usw. Werden diese weiteren kulturellen und kreativen Berufsgruppen berücksichtigt, liegt die Zahl nach der Umsatzsteuerstatistik für die Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2015 bei insgesamt 584.400 Selbständigen und Unternehmen. Darin enthalten sind alle Mini-Selbständigen bis 17.500 Euro, und die Selbständigen und Unternehmer/innen ab 17.500 Euro. Demnach liegt die Zahl der Künstler/innen und Kreativen im Jahr 2019 geschätzt bei insgesamt rund 605.000 Selbständigen und Unternehmen (das ist nach Umsatzsteuerstatistik ein Plus von 3,6 Prozent gegenüber 2015).
3. Die Bemessung der „Hilfsmaßnahmen“ an empirischen Kriterien ist eine notwendige Voraussetzung für ihre Wirksamkeit. Bei allen politischen Maßnahmen sollten die angeführten und auf der Basis amtlicher Statistiken nachprüfbaren Zahlen der Künstler/innen und Kreativen zugrunde gelegt werden. Entsprechend ist auch zur Kenntnis zu nehmen, dass zahlreiche Kleinstunternehmer/innen und Soloselbständige einen Wert schaffen, der sich finanziell beziffern lässt. Das wirtschaftliche Existenzmodell, das in der Regel Voraussetzung für einen kulturellen oder kreativen Schaffensprozess ist, wird in seiner Bedeutung als Basis unserer „Kulturnation“ noch kaum berücksichtigt. Denn es gilt in aller Regel als „atypisch“ und ist mit den üblichen Schablonen der gängigen „Grundsicherung“ kaum erfassbar.
Die Künstler/innen und Kreativen sind in der „Corona-Krise“ weder „arbeitslos“ noch „arbeitssuchend“, sondern können wie zahlreiche andere Menschen auch ihre Profession aufgrund der Gegebenheiten nicht ausüben. Ihr Status ist im aktuellen System gar nicht vorgesehen. Das unterscheidet sie etwa von anderen Selbständigen, wie den Zahnärzten. Denen wird ein Umsatzeinbruch im Zuge der Corona-Krise in einem Umfang bis zu 90 Prozent ausgeglichen. Basis hierfür ist der im Vorjahr gemeldete Umsatz. Die entsprechende Ausgleichszahlung erfolgt ohne Antragstellung automatisch von den Ärztekammern. (Quelle: KVBW, Schutzschirm & Finanzhilfen. Ausgleichszahlungen bei Umsatzeinbrüchen, abgerufen am 6. Juni 2020)
Das Beispiel zeigt: es geht nicht nur kurzfristig um die Unterstützung der Künstler/innen auf Grundlage realistischer Zahlen, sondern auch um die längerfristige Entwicklung adäquater struktureller Modelle, um diejenigen, die mit ihren künstlerischen und kreativen Werken und Produkten den Kultur-/Kreativsektor in diesem Land ermöglichen, auch in Krisenzeiten abzusichern. Das ist allemal mehr als die sich in letzter Zeit häufenden mehr oder weniger unverbindlich bleibenden „Wertschätzungen“ der Branche.
4. Als kleines Expertenteam wollen wir den Blick für diese Zusammenhänge schärfen. Die „Corona-Krise“ hat uns gezeigt, dass in der staatlichen Politik trotz zahlreicher Publikationen und Expertisen zum Thema und der sie begleitenden, häufig sich begeistert gebenden Akklamationen, viele Fakten offenbar nicht akzeptiert (oder verstanden?) worden sind. Im politischen Alltagsgeschäft wurde nicht registriert, dass der Kultur-/Kreativsektor ein durch vielfältige Beschäftigungsformen und wirtschaftliche Existenzmodelle geprägter Sektor ist, der größtenteils nicht mit dem gängigen Unternehmertum (GmbH etc.) und auch nicht mit dem „Normalarbeitsverhältnis“ (Vollzeit) identisch ist. Er ist in mehrfacher Hinsicht strukturell unterschiedlich und wird oftmals als atypisch (= anormal?) abgewertet.
Der Kultur-/Kreativsektor ist in weiten Teilen auch nicht mit dem öffentlich finanzierten Kultursektor (Theater, Museen, Orchester, Bibliotheken etc.) gleichzusetzen. Öffentliche Kunst- und Kulturinstitutionen werden allenfalls nur zu einem kleinen Teil vom Markt finanziert. Deren Etats sind derzeit auch nicht in erheblichem oder gar existenzbedrohendem Maße weggebrochen. Umso erstaunlicher ist, dass viele Künstler/innen und Kreative über Gagenausfall durch öffentliche Kulturinstitutionen reden müssen. Hier mangelt es offensichtlich seitens der Institutionen an Empathie.
Nicht zuletzt sei auch darauf hingewiesen, dass der Kultur-/Kreativsektor kaum mit einer „Subkultur“ verglichen werden kann, in und mit der die Künstler/innen, Schriftsteller/innen und Kreativen lediglich ihre „Lebensart“ leben möchten. Im Gegenteil, viele Künstler/innen können ihre Existenz durch die von ihnen gewählte und ausgeübte Kunstproduktion allein oft nicht finanzieren. Deshalb gehören Teilzeittätigkeiten oder Teilzeitjobs – häufig als Mehrfachbeschäftigung – zu ihrem „kreativen“ Alltag. Das mit Begriffen wie „im Nebenerwerb“ oder als „geringfügig Tätige“ zu klassifizieren, ist eine strukturelle Fehleinschätzung – zumal, wenn sie mit der Schlussfolgerung versehen ist, es gebe keinen „Hauptberuf“ und deshalb auch keine Unterstützung.
Deutlich wird hier, dass sich die Wirtschaftspolitik ebenso wie die Arbeitsmarktpolitik auf ihr bekannte traditionelle Erwerbsmodelle fokussiert und den wachsenden Anteil von atypischen Tätigkeits- und Beschäftigungsverhältnissen am Arbeitsmarkt mindestens vernachlässigt. Denn betroffen sind hier nicht nur die Kultur- und Kreativwirtschaft, sondern längst auch andere Branchen des Dienstleistungssektors. Erwähnt seien hier nur Tourismus, Gastronomie, Logistik und Heil- wie Sozialberufe, aber auch die IKT-Industrie und die Digitale Wirtschaft.
Für all diese Bereiche gilt im Übrigen, dass die jetzt diskutierte „Grundsicherung“ als ernsthaftes Instrument der Soforthilfe nicht taugt und von einer gewissen Unkenntnis der Lage der Betroffenen zeugt.
Mit Hilfe der Experten in unserem kleinen Team werden wir versuchen, ein Frühwarnsystem einzurichten, mit dessen Hilfe die Entwicklung des Kultur-/Kreativsektors im Monatsrhythmus beobachtet wird. Bis zum Jahresende 2020 wird dieses Frühwarnsystem, basierend auf amtlichen Statistiken, unter anderem folgende Themen aufgreifen:
Wie entwickelt sich die Lage der selbständigen/abhängigen Erwerbstätigen, der kleinst-, klein- und mittelständischen Unternehmen im Kultur-/Kreativsektor im Jahr 2020 und im Folgejahr 2021?
Welche Trends spiegeln die Statistiken zu Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Umsatzeinbrüchen, zum Handel mit Kulturgütern/-dienstleistungen, zur vierteljährlichen Konjunktur?
Wie entwickeln sich die privaten Ausgaben für Kulturgüter und digitale Dienstleistungen, die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten, die Anzahl der Künstlerberufe und Kreativen?
Wie entwickelt sich die Einkommenssituation aller Solo-Selbständigen, aller Freiberufler und Unternehmen in den rund 60 Wirtschaftszweigen des Kultur-/Kreativsektors nach Umsatz- und Lohngrößen?
Wie entwickeln sich die pluralen Beschäftigungsformen und die Mehrfachtätigkeiten der einzelnen Freiberufler und Selbständigen?
Neben der Binnenbetrachtung des Kultur-/Kreativsektors soll auch die Lage anderer Branchen des Dienstleistungssektors vergleichend einbezogen werden. Dies kann dazu beitragen, den Blick über den eigenen Tellerrand zu heben und auch andere Branchen mit Empathie zu betrachten. Zudem dürfte dabei noch deutlicher werden, dass die strukturellen Probleme des Kultur-/Kreativsektors wahrlich keine Besonderheit der künstlerisch und kreativ Tätigen sind. Auch anderswo gibt es „atypische“ Sektoren im Sinne der beruflichen Tätigkeiten und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Deshalb werden beispielhaft folgende Fragen einbezogen:
Wie entwickeln sich andere von der „Corona-Krise“ betroffene Branchen wie die Gastronomie, der Tourismus, die Heil-, Sozial- und Erzieherinnenberufe, die IKT- und Digitalwirtschaft und weitere unternehmensnahe, soziale und persönliche Dienstleistungen?
Welche strukturellen Wandlungen im Arbeitsmarkt und beim Einkommen werden sichtbar?
Das hier geplante Frühwarnsystem soll dazu beitragen, der Politik eine kurzfristige, realitätsnahe und vorausschauende Planung zu ermöglichen. Die Erkenntnisse aus den Analysen müssen zeitnah in die öffentliche Debatte eingebracht werden, um die Gesellschaft stärker als bisher (nicht nur) für die Belange des Kultur-/Kreativsektors zu sensibilisieren und sie zu informieren.
Nicht zuletzt soll das Frühwarnsystem jedem Solo-Selbständigen, jedem Freiberufler und jedem Unternehmen eine schnelle Überprüfung seiner wirtschaftlichen Lage ermöglichen.
5. Zum Schluss sei angemerkt, dass der Wandel des Kultur-/Kreativsektors in seinen branchen- bzw. spartenbezogenen Feldern grundsätzlich in kurzfristigen Zyklen beobachtet werden muss. Die „Corona-Krise“ wirkt sich auf die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Potenziale des Kultur-/Kreativsektors aus. Wie werden sich diese Potenziale in Zukunft entwickeln? Eine Frage, die sich nicht nur die unmittelbar Betroffenen stellen.
Für das Expertenteam, Michael Söndermann, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln
Vorankündigung: Das nächste Thema befasst sich mit dem Thema: Wirtschaftlich relevanter Akteur oder Sozialfall: Die Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmen, Juli 2020
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Altersarmut trifft auch immer mehr Schauspielerinnen und Schauspieler. Eine Ursache dafür ist längst bekannt: Die Inkompatibilität des mehr als unsteten Berufs mit dem bestehenden Renten- und Sozialsystem. Zwar konnten ver.di, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Produzentenallianz 2018 wichtige tarifliche Verbesserungen durchsetzen, doch das Problem „Ruhm statt Rente“ bleibt. In der Veranstaltungsreihe „Grimme trifft die Branche“ ging es am 29. August in Berlin erneut zur Sache.
Quelle: Michael Söndermann (2018). Dossier – Arbeitsmärkte im Kultur- und Kreativsektor Ausgewählte aktuelle Positionen. Eine Dokumentation des Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, im Auftrag der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung. link. Dossier Arbeitsmärkte im Kultur- und Kreativsektor