Ein neuer Innovationsgutschein unterstützt ausschließlich freiberufliche Künstler/-innen und kleine Kreativunternehmen. Dieser Kreativgutschein, der Innovationsgutschein C, ist einmalig in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Damit kommt dieses neue Unterstützungsangebot des Landes Baden-Württemberg denen zu Gute, die bei ihrem Einstieg in den Markt auf möglichst wenig bürokratische Hürden treffen sollen: Freiberufliche Künstler und Kreative bekommen mit diesem Kreativgutschein bis zu 5000 Euro Förderung für den Markteintritt oder für innovative Produkte oder Dienstleistungen.
„Baden-Württemberg geht mit diesem Förderinstrument einen ganz neuen Weg“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute (4.4.2013) zum Start des neuen Gutscheins. „Für viele kleine Kreativunternehmen stellt der steigende Aufwand zur Kundengewinnung eine echte Markteintrittsbarriere dar. Mit dem Innovationsgutschein C wollen wir diese Hürde senken.“
Schon das baden-württembergische Modell der Innovationsgutscheine A und B wurde nicht nur von Bayern und Sachsen übernommen, sondern hat auch internationale Anerkennung gefunden. Selbst der indische Bundesstaat Tamil Nadu hat in einem Pilotprojekt die Innovationsgutscheine eingeführt.
Weitere Informationen unter:
Pressemitteilung Kreativgutschein des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Antragsunterlagen und Merkblatt zum Kreativgutschein für die Kultur- und Kreativwirtschaft