Überarbeitung des Leitfadens zur Erfassung und einheitlichen, konsistenten Definition der Kultur- und Kreativwirtschaft
Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich im Jahr 2008 auf eine länderübergreifend einheitliche und europaweit anschlussfähige Definition und Abgrenzung des Begriffs Kultur-und Kreativwirtschaft geeinigt. Darauf basiert der erste „Leitfaden zur Erstellung einer statistischen Datengrundlage für die Kulturwirtschaft“ im Jahre 2009. Dieser wurde im Jahre 2012 mit einer „Statistischen Anpassung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ aktualisiert. Der von der Wirtschaftsministerkonferenz im Frühjahr 2014 eingesetzte Länderarbeitskreis Kultur- und Kreativwirtschaft hat im Herbst 2015 erneut den Auftrag zur Fortschreibung mit der „Erstellung eines erweiterten Leitfadens“ erteilt.
Dieser erweiterte Leitfaden 2016 soll eine Hilfestellung für die weitere Verstärkung eines gemeinsamen Verständnisses von Kultur- und Kreativwirtschaft sein. Er soll Grundlage dafür sein, empirisch vergleichbare Aussagen zur Kultur- und Kreativwirtschaft treffen zu können.
In fachlicher Hinsicht ermöglicht der Leitfaden mittels vergleichbarer Kennzahlen und regelmäßiger Datenproduktion eine verlässliche statistische Grundlage für die Kultur und Kreativwirtschaft. Er soll des Weiteren die methodische Voraussetzung dafür schaffen, eine regionalräumliche Vergleichbarkeit von der Bundesebene, über die Länderebene bis hin zur lokalen Ebene zu erlauben. Neu hinzu kommt mit dieser Fortschreibung, dass der Leitfaden die Vergleichbarkeit auch auf EU-Ebene und mit den Mitgliedsstaaten erlaubt. Diese Verknüpfung stärkt die Akzeptanz des deutschen Modells und kann grenzüberschreitende Projekte unterstützen und anregen.
Ein weiteres Ziel ist die verbesserte Erfassung der Selbständigen. Durch die Auswertung neuer statistischen Quellen ist es nunmehr auch möglich, alle MiniSelbständigen zu erfassen, das sind die Selbständigen mit weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz. Die Einbeziehung dieser Gruppe hat eine erhebliche Verbreiterung der Gesamtbasis zur Folge und ist notwendig, weil die Mini-Selbständigen für die Kultur und Kreativwirtschaft ein spezielles Potenzial darstellen. Hier sind oftmals kulturell experimentelle Akteure mit neuen Ideen und innovativen Ansätzen zu finden.
Um Beschäftigungseffekte breiter zu erfassen, werden ergänzend und nachrichtlich auch die Beschäftigungspotenziale des öffentlichen und gemeinnützigen Kulturbetriebs (hier ein Mindestbestand) erfasst und nachrichtlich ausgewiesen. Es erfolgt somit in diesem Punkt eine erweiterte Betrachtung auf den Kultur- und Kreativsektor. Hauptquellen der statistischen Erfassung sind für eine ländervergleichende Analyse die Umsatzsteuerstatistik und die Beschäftigtenstatistik einschließlich der Statistik der geringfügig Beschäftigten.
Fundstelle Bundesrat/Wirtschaftsministerkonferenz, Link.
Fundstelle www.kulturwirtschaft.de. link.