Endlich gibt es in Deutschland eine einheitliche und verbindliche Definition zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Am 14. Dezember 2009 hat die “Wirtschaftsministerkonferenz” der Bundesländer einstimmig einen Beschluss zur Erfassung der Kultur- und Kreativwirtschaft erzielt.
Damit wird erstmals die Basis für eine einheitliche Darstellung und Vergleichbarkeit der Wirtschafts- und Beschäftigungsdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland geschaffen. Die Definitionen und Systematiken werden im “Leitfaden zur Erstellung der statistischen Analyse der Kulturwirtschaft” vorgestellt. Der “Leitfaden” ist frei verfügbar und kann von der Site des Bundesrates herunter geladen werden. Er richtet sich an alle interessierten Forschungsstellen und statistischen Ämter. Die Wirtschaftsministerkonferenz wünscht sich zusätzlich, dass auch interessierte Städte und Regionen diesen Leitfaden anwenden mögen.
Insgesamt hat die Wirtschaftsministerkonferenz mit diesem einheitlichen Beschluss der 16 Bundesländer eine großartige Leistung vollbracht, die auch durch die “Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung” mitgetragen wird. In ihrem aktuellen Forschungsbericht Kultur- und Kreativwirtschaft verwendet sie die gleiche abgestimmte Systematik.