Kultur- und Kreativwirtschaft in der internationalen Kultur- und Entwicklungspolitik. Überblick zum 20. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, Drucksache 18/11550 des Deutschen Bundestags. Von Hanna Latuske, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Erlangen
Der Deutsche Bundestag beschloss im Jahr 2016 erstmals Mittel zur internationalen Förderung der Kreativwirtschaft für das Auswärtige Amt. Für 2017 wurden erneut Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Dieser Schwerpunkt der internationalen Kulturpolitik wird insbesondere damit begründet, dass die Kultur – und Kreativwirtschaft „eine der dynamischsten und wachstumsstärksten Branchen der Welt“ ist und „wie kaum eine andere Branche für ein modernes Deutschland“ steht. Laut 20. Bericht der Bundesregierung “Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik” gewinnen internationale Vernetzung, grenzüberschreitende Koproduktionen, Plattformen und kreativer Transfer mehr und mehr an Bedeutung.
Schwerpunkte der Förderung des Auswärtigen Amtes und eine dadurch mögliche Weiterentwicklung der Kreativwirtschaft im Kontext internationaler Kulturpolitik waren im Jahr 2016:
1. eine stärkere Verzahnung von Designwirtschaft und Gamesbranche mit der auswärtigen Kulturpolitik durch gezielte Förderung von internationalen Projekten und professionellen Begegnungen;
2. eine bessere internationale Vernetzung und Förderung der Musikwirtschaft durch Ermöglichung von Gastauftritten und der Internationalisierung eines deutschen Festivals zur wirtschaftlichen und kreativen Vernetzung von Musikschaffenden;
3. die gezielte Unterstützung von nicht rein ökonomisch ausgerichteten Kooperationen mit Partnerländern, zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen von internationalen Koproduktionen, Distribution, Vermarktung sowie für die lokale kulturelle Infrastruktur;
4. eine weitere Verankerung des Themas Kreativwirtschaft in etablierten internationalen Formaten.
Für das laufende Jahr 2017 wurde ein branchenübergreifender Förderschwerpunkt festgelegt. Auch im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde im Dezember 2016 das wirtschaftliche Handlungsfeld der Kultur- und Kreativwirtschaft als Chance für junge Menschen aus Entwicklungsländern auf Arbeit und Einkommen erkannt und die Arbeitseinheit „Kultur, Kreativwirtschaft, Medien und Sport“ eingerichtet. Die entwicklungspolitische Förderung des BMZ wird sich auch 2017 weiterhin mit kultur- und kreativwirtschaftlicher Entwicklungszusammenarbeit befassen. Quelle.